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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

KSC-Fan-Vorfälle kommen am 9. Mai vor Gericht

Frankfurt/Karlsruhe (ps). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 9. Mai 2017 ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den Zweitbundesligisten Karlsruher SC. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. KSC-Anhänger hatten gegen Sandhausen, den VfB Stuttgart und Nürnberg für Probleme gesorgt.

Zur Verhandlung kommen die Zuschauer-Verfehlungen im Rahmen der Zweitligaspiele beim 1. FC Nürnberg am 31. März 2017 (Böller- und Becher-Würfe Richtung Spielfeld), beim SV Sandhausen am 23. April 2017 (Werfen von Gegenständen Richtung Spielfeld) und insbesondere beim VfB Stuttgart am 9. April 2017.

Dabei hatten etwa 150 KSC-Zuschauer zunächst vor dem Spiel den Block gestürmt und sorgten später durch zahlreiche Pyro-Vergehen dafür, dass die Begegnung in der 17. Minute für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste und sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um etwa sechs Minuten verzögerte.