Karlsruher SC

DFB-Sportgericht weist auch zweiten Einspruch zurück

Karlsruhe (mia). Der Gegner des Karlsruher SC in der Relegation Erzgebirge Aue ist mit seinem zweiten Einspruch erneut beim DFB-Sportgericht gescheitert.

Wie der MDR berichtet hatte das Gremium nach der mündlichen Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main erklärt, dass Erzgebirge gegen den KSC antreten muss.

„Wir würden ihnen gerne helfen, können aber nicht. Wenn wir heute anders entschieden hätten, würde der DFB von der FIFA bestraft. Die Richter des Fußballs sind die Schiedsrichter. Wir sind Richter in zweiter Instanz“, sagte Verhandlungsleiter Hans E. Lorenz gegenüber dem MDR.

[adrotate banner=“47″]

[adrotate banner=“49″]

Berufung ?

Aue hatte versucht, die Relegation zu vermeiden und hatte auch den Vorschlag gemacht, dass man eine aufgestockte Zweite Liga für die kommende Saison an den Start lasse, damit sowohl der KSC als auch Aue bleiben könne.

Gegen die Entscheidung kann Aue Berufung beim Bundesgericht einlegen. Aue-Präsident Helge Leonhardt teilte jedoch mit, erst nach der Relegation darüber zu entscheiden, so der MDR.