Endspurt in der Wechselperiode I – erweiterte Öffnungszeiten Passstelle
Karlsruhe (bfv). Am Freitag, 31. August um 24 Uhr endet das Transferfenster der Wechselperiode I. Als besonderen Service ist die Passstelle am Donnerstag und Freitag länger geöffnet. Am Donnerstag, 30. August sind die Kolleginnen von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr erreichbar, am Freitag, 31. August sogar bis 20 Uhr.
Alle Vereinswechsel von der dritten Liga abwärts bis zur Kreisklasse, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang 2000 bzw. dem älteren B-Juniorinnen Jahrgang 2002 müssen bis Fristende beantragt sein. Für Amateurspielerinnen und -spieler erfolgt die Beantragung online, bei Vertragsangelegenheiten müssen die Unterlagen nach wie vor bis Fristende schriftlich in der Passstelle vorliegen. Der Eingangsstempel beim Badischen Fußballverband ist ausschlaggebend. Vertragsbeginn muss spätestens der 1. September sein. Lediglich bei nachträglichen Freigaben sind zur Fristwahrung auch Fax-Eingänge oder Emails aus dem vereinseigenen E-Postfach gültig. Die Originale müssen dann umgehend nachgereicht werden.
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Bei fristgerechter Beantragung erhalten Vertragsspieler das sofortige Spielrecht. Das gleiche gilt für Amateure, die bis zum 30. Juni abgemeldet und vom abgebenden Verein freigegeben wurden. Amateure ohne Freigabe erhalten die Spielerlaubnis für Pflichtspiele zum 1. November 2018.
Für Vereinswechsel in den A- und B-Junioren Bundesligen gilt ebenfalls die Frist 31. August. Im Nachwuchsbereich von den jüngeren Jahrgängen bei den A-Junioren (2001) und den B-Juniorinnen (2003) abwärts, sind Wechsel bis zum 31. Oktober möglich.
Alle Amateure, deren Vereinswechsel nach Ende der Wechselperiode ab dem 1. September beantragt werden, erhalten das Spielrecht für Punktspiele erst in der Wechselperiode II vom 1. bis 31. Januar, auch wenn eine Freigabe vorliegt. Einzige Ausnahme ist, wenn der letzte Einsatz des Spielers bzw. der Spielerin nachweislich länger als sechs Monate zurückliegt. Dazu zählen Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie Turniere.
Vertrags- und Lizenzspieler, die bis zum Ablauf der Wechselperiode nicht an einen Verein gebunden waren und somit keine Spielerlaubnis hatten, können außerhalb der Transferperiode bis zum 31.12.2018 zu einem neuen Verein wechseln. Die gilt für nationale und internationale Transfers.