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KSC contra Lagardere: Karlsruher SC unterliegt beim Landgericht – „Sehr enttäuscht“

Karlsruhe (mia). Der Karlsruher SC hat vor dem Landgericht Karlsruhe heute eine Niederlage hinnehmen müssen. Im Streit zwischen dem KSC und seinem Ex-Vermarkter Lagardère Sports Germany GmbH entschied das Landgericht, dass die Kündigungen seitens des KSC unwirksam seien.

Während der KSC eine Klageabweisung beantragt hatte, klagte Lagardere darauf, dass die Kündigungen des KSC nicht rechtens seien.

Es ist mehr als wahrscheinlich, dass der KSC in Berufung gehen wird.

„Wir sind natürlich sehr enttäuscht über diese Entscheidung und wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSC rechtmäßig von ihm zustehenden Kündigungsrechten Gebrauch gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass wir Berufung einlegen werden, ist sehr wahrscheinlich. Wir werden dies Anfang der kommenden Woche mit unseren Gremien erörtern“, so Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie Geschäftsführer Michael Becker und der Beirat der KSC Management GmbH.

Der Karlsruher SC hatte den Agenturvertrag mit der Lagardère Sports Germany GmbH am 10.12.2018 mit Wirkung zum Ablauf des 31.03.2019 schriftlich gekündigt. Diese Kündigung hatte der KSC als wirksam angesehen, weil der man von einem ihm zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch gemacht habe. Dem widersprach nun das Gericht.