KSC gewinnt Rechtsstreit auch vor OLG: Stadt muss alle Projektunterlagen übergeben
Karlsruhe (ps). Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) bestätigte am heutigen Dienstag das Urteil des Landesgerichts hinsichtlich des umfassenden Informationsanspruchs des KSC in Sachen Stadionneubau gegen die Stadt Karlsruhe.
Auch in zweiter und letzter Instanz wurde somit festgestellt, dass dem KSC ein umfassender und uneingeschränkter Informationsanspruch zusteht. Somit müssen alle Unterlagen, auch die, die vom Totalunternehmer als vertraulich gekennzeichnet und bisher unzulässig geschwärzt wurden, an den KSC übergeben werden. Auf dringendes Anraten des Senats nahm die Stadt Karlsruhe ihre Berufung zurück.
„Dass die Stadt ihre Berufung nach dem deutlichen Urteil des Landgerichts Karlsruhe und der heutigen Bestätigung in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG zurückgenommen hat, spricht Bände. Über ein Jahr wurde der Informationsanspruch und die Mitwirkungsrechte des KSC missachtet. Der deutliche Sieg in beiden Instanzen bestätigt den KSC in seiner Rechtsauffassung und in seinem konsequenten Vorgehen“, erklärte Fabian Herrmann im Namen der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH direkt nach der Verhandlung.