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Karlsruher SC

Plan-Insolvenz oder nicht? KSC legt weiteres Vorgehen fest

Karlsruhe (ps). Die Verantwortlichen des Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC haben sich nach intensiven Gesprächen mit ihrem Berater Rechtsanwalt Dirk Adam, Sanierungsexperte der Sozietät Wellensiek, mit einstimmigen Beschlüssen des Präsidiums des Vereins und des Beirats der KGaA auf das weitere Vorgehen der Sanierung des KSC verständigt.

Ziel der Sanierung ist es, den gesamten KSC nachhaltig zu entschulden, sodass sich alle Gesellschaften wieder voll auf ihre Herausforderungen konzentrieren können. Ingo Wellenreuther, Präsident des Karlsruher SC und sein Präsidium sowie der Beirat und die beiden Geschäftsführer der KSC GmbH & Co. KGaA, Michael Becker und Oliver Kreuzer, werden dabei zweigleisig fahren.

Noch in dieser Woche werden die Mitglieder des Vereins zu einer außerordentlichen Versammlung am 15. Mai 2020 eingeladen. Die Versammlung findet aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen online statt. In der Einladung und auf der Versammlung wollen die Verantwortlichen die Mitglieder über die aktuelle Situation aufklären und ihnen die Argumente für eine Insolvenz in Eigenverwaltung der KGaA darlegen. Die Mitglieder können bei der Versammlung online oder vorab per Brief abstimmen. Stimmen sie diesem Weg zu, soll die KGaA über einen Insolvenzplan saniert werden. In diesem Plan wird unter anderem die weitere Sanierung festgelegt.

Bis zum 15. Mai 2020 wird die gesamte Führung des KSC gemeinsam mit ihrem Berater Adam alles daransetzen, die Eigenverwaltung doch noch zu vermeiden. Die in den vergangenen Tagen bereits aufgenommenen Gespräche mit Gläubigern und Partnern verliefen in eine gute Richtung. Es gab positive Signale, den KSC weiter zu unterstützen. Diese Gespräche werden weitergeführt und intensiviert. Sollten die Gespräche bis zum 15. Mai 2020 erfolgreich zum Wohle des KSC verbindlich beendet werden, wäre die Eigenverwaltung damit hinfällig.

Über die Insolvenz in Eigenverwaltung

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der Insolvenzordnung stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern. Die Geschäftsführung wird durch insolvenz-/eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt bzw. beraten, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „vorläufigen Sachwalter“ zur Seite gestellt, der bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt. Auch in diesem Verfahren gibt das Gesetz vor, dass das Gericht nach einem entsprechenden Gutachten des vorläufigen Sachwalters das Verfahren eröffnet und den Sachwalter bestellt.