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Karlsruher SC

Ordentliche MGV des KSC steht an: Satzungsänderungen und Nachwahl

Karlsruhe (mia). Am Mittwoch 14. Oktober, ist die Stimme der Mitglieder des Karlsruher SC gefragt. Allerdings nicht für ein KSC-Fußballspiel, sondern bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des Karlsruher Sport-Club Mühlburg Phönix e.V..

Erneut wegen Corona ohne persönliche Anwesenheit der KSC-Mitglieder virtuell stattfindend, stehen einige Punkte auf der Tagesordnung der MGV.

Zwei Ersatzkandidaten für den Aufsichtsrat des KSC müssen nachgewählt werden und über Anträge auf Änderung und Ergänzung der Satzung sowie des Gesellschaftervertrages der KSC Management GmbH, sowie die Änderung der Satzung KSC GmbH und Co KGaA sowie über die Verschmelzung der KSM Karlsruher Sport-Media GmbH auf die KSC GmbH und Co KGaA abgestimmt werden.

50+1 stärken

Unter anderem bedarf es der Satzungsänderung, damit de KSC Management GmbH eine nachträglich erteilte Auflage der DFL zur weiteren Stärkung der „50+1“-Regel erfüllen kann. So soll das Entsenderecht von Beiratsmitgliedern durch Kommanditaktionäre in ein Vorschlagsrecht durch die Kommanditaktionäre und eine Wahl durch die Gesellschafterversammlung ersetzt werden.

Des Weiteren ist die Zustimmung der Mitglieder zu einer Satzungsänderung der KSC GmbH und Co. KgaA notwendig, um das teils ausgenutzte geneigte Kapital wieder auf den gesetzlich zugelassen Betrag zu erhöhen, um der Geschäftsführung zu ermöglichen, flexibel auf Finanzierungserfordernisse zu reagieren.

Damit die Versammlung nicht ausufert ist in der Geschäftsordnung für den 14. Oktober genau beziffert, wie lange das Souverän sich über gewisse Punkte aussprechen kann. 30 Minuten sind zum Beispiel für die Aussprache über die Berichte von Präsidium, Verwaltungsrat und der Revisoren angedacht, 20 Minuten für die Fragen zum Jahresbericht der Geschäftsführer, 10 Minuten für die Anträge (Änderung und Ergänzungen der Satzungen) oder 15 Minuten für Verschiedenes.