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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

Wechselperiode II – unbedingt Fristen beachten

Karlsruhe. Für Vereinswechsel in der Wechselperiode II sind für Amateure und Vertragsspieler von der C-Klasse bis zur dritten Liga Fristen unbedingt zu beachten. Diese Regelungen umfassen die Bereiche Herren mit dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2002) sowie Frauen einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2004).

Vereinswechsel Amateur – Amateur innerhalb des bfv

Hierfür muss der Antrag auf Vereinswechsel vom aufnehmenden Verein online über das DFBnet Portal „Antragstellung-Online“ bis spätestens zum 31.12.2020 gestellt werden. Dies gilt gleichzeitig als Abmeldung. Gibt der abgebende Verein die Freigabe, erhält der Spieler die sofortige Spielerlaubnis für Pflichtspiele frühestens ab dem 01.01.2021. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis 01.02.2021 (31.01.2021 ist ein Sonntag) auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.

Überregionaler Vereinswechsel Amateur – Amateur

Die Abmeldung des Spielers muss zum 31.12.2020 durch den abgebenden Verein oder durch den Spieler selbst per Abmeldepostkarte erfolgen. Als Empfängeradresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsadresse. Anschließend kann der aufnehmende Verein online den Vereinswechsel beantragen. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis 01.02.2021 (31.01.2021 ist ein Sonntag) auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.

Internationaler Vereinswechsel

Die Frist für internationale Vereinswechsel ist der 01.02.2021 (31.01.2021 ist ein Sonntag). Bis dahin muss der Antrag online erfolgt sein oder alle notwendigen Unterlagen bei der bfv-Passstelle vorliegen (Posteingangsstempel ist ausschlaggebend). Infos zu den Unterlagen finden Sie auf www.badfv.de/passwesen.

Vereinswechsel Amateur – Vertragsspieler

In der Wechselperiode II ist ein solcher Wechsel ausschließlich mit der Zustimmung des abgebenden Vereins möglich. Die Abmeldung und Freigabe muss bis zum 31.12.2020 erfolgen. Bei Nicht-Zustimmung reicht das Einreichen eines Vertrages nicht, um den Vereinswechsel zu erlangen.

Vereinswechsel Vertragsspieler – Vertragsspieler

Soll ein Vertragsspieler bei einem neuen Verein einen Folgevertrag erhalten, muss die Vertragsauflösung mit dem abgebenden Verein spätestens auf den 01.02.2021 datiert und im DFBnet eingetragen werden. Zusätzlich muss der abgebende Verein die Abmeldung online erledigen. Der aufnehmende Verein muss den neuen Vertrag bis 01.02.2021 bei der bfv-Passstelle einreichen. Dieser muss spätestens am 02.02.2020 beginnen und eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2021 haben.

Vereinswechsel Vertragsspieler – Amateur

Erhält ein Vertragsspieler beim neuen Verein keinen Vertrag, muss der Vertrag mit dem abgebenden Verein bis zum 31.12.2020 aufgelöst und der Spieler im DFBnet abgemeldet werden. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis 01.02.2021 auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach dem 01.02.2021 online gestellt oder postalisch eingehen (Posteingangsstempel bfv ist ausschlaggebend) nicht mehr der Wechselperiode II zugeordnet werden können.

Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 2003 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2005 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Für Fragen steht Tobias Schüttler in der bfv-Passstelle unter 0721/4090416 oder tobias.schuettler@badfv.de gerne zur Verfügung.