Tischtennis und Tennis

Tennis-Regularien während der Corona-Bundesnotbremse

Tennis
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Auch für die Tennisfreunde in Baden-Württemberg gilt die neue Coronaverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. Diese übernimmt die Maßnahmen der Bundesnotbremse und so gelten ab einer Inzidenz von über 100 nun folgende Regeln, so der Badische Tennisverband:

  1. Im Freien ist das Tennisspielen im Einzel pro Platz erlaubt. Dies aber nur „alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“.

2. Training mit Personen über 13 Jahren ist nur unter Einhaltung der obigen Regel gestattet. Der Trainer zählt jedoch als eigenständiger Haushalt. Somit ist nur Einzeltraining erlaubt. Ein Trainer plus ein Spieler.

3. Bei Kindern bis einschließlich 13 Jahren kann im Freien auch ein Gruppentraining mit maximal fünf Kindern pro Platz stattfinden. Trainer müssen auf Anforderung der zuständigen Behörde dann jedoch einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auf den Test kann verzichtet werden, wenn alternativ eine Impfdokumentation oder der Nachweis einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a vorgelegt werden kann, schreibt der btv