Karlsruher SC

KSC muss 12.000 Euro Strafe zahlen

Frankfurt (ps). Der Karlsruher SC wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens von KSC-Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Zweitliga-Auswärtsspiels des KSC beim 1. FC Köln am 26. März 2014 verbrannten Karlsruher Zuschauer auf der Brüstung eines Stehblocks mehrere Kölner Fanschals. Darüber hinaus war es während des Zweitliga-Auswärtsspiels beim VfL Bochum am 11. Mai 2014 zu Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst und der Polizei gekommen, als Karlsruher Zuschauer über den Zaun ihres Blockes kletterten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig, so der DFB.