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KSC und Gondorf vor Gericht: Gondorfs Klage abgewiesen

Verabschiedung KSC Spieler Jerome Gondorf

Karlsruhe (mia). Der ehemalige KSC-Kapitän Jerome Gondorf und der Karlsruher SC als sein Ex-Arbeitgeber trafen sich am Dienstag vor dem Karlsruher Arbeitsgericht wieder. Gondorf hatte gegen den KSC eine „Befristungskontrollklage“ eingereicht.

„Die Anklage wurde abgewiesen“ und der Kläger trage die Kosten. Für das Gericht stehe fest dass der Vertrag am 30.6.24 geendet habe. Das abweicht gehe davon aus , dass es ein „gemeinsames Verständnis „ gegeben habe. In den Mails habe es immer ein Datum gegeben. Auch die Gespräche um eine Verlängerung nach 2024 seien für das Gericht ein Indiz. Gondorf habe eine einmonatige Frist Einspruch zu erheben.

Der Vorsitzende Richter Menn hatte zuvor die Verhandlung eröffnet, zu der neben Gondorf und seinen Anwälten Klettke auch Sebastian Freis und Michael Becker vom KSC erschienen waren.
Es gehe um die Auslegung der Klausel, erklärte Richter Menn. „Was ist objektiv“ und was ist subjektiv zu verstehen, so der Richter.

Sei der Text vorgegeben gewesen und nur die Zahlen die eingefügt wurden, seien ausgehandelt worden, fragte der Richter. Dies bestätigten die beiden Anwälte. Die Klausel war vorgegeben es sei nur um die Anzahl der Einsätze verhandelt worden.

der KSC Anwalt erklärte jedoch dass diese Art der Klausel nur in diesem Vertrag stehe. Branchenüblich sei dies jedoch und diese Art der Klausel auch im anderen Verträgen.

Verlängerungsoption

Der Richter erklärte dass nach erster Einschätzung des Gerichts diese Klausel als AGB zu werten sei. Gondorfs Anwalt argumentierte „zu selben Konditionen“ bedeute dass wer 17 Spiele schaffe der solle dann noch ein Jahr oben auf kriegen. Das habe nichts mit einem Rentenvertrag zu tun.
Der KSC Anwalt erwiderte, dass es keinen Sinn mache einem 50-Jährigen Spieler einen weiteren Vertrag zu geben zu gleichen Konditionen. Der Richter erklärte dass wenn er mit 50 noch 17 Spiele mache dies ja bemerkenswert sei.

Der KSC Anwalt erläuterte dass das Enddatum 30.06.2024 ja dann falsch wäre.
im Anschluss ging es um den Satz wenn der Spieler „diese Verlängerungsoption“ ziehe Ende der Vertrag automatisch am 30.6.2024. Die Frage des Richters war ob dies nicht bedeute, dass der Betrag dann automatisch Ende Juni 2024 ende.

E-Mails

Der Richter fragte wie es bei dem Mailaustausch zwischen Gondorf und Oliver Kreuzer aussehe. Er selbst habe das Datum 30.6.2024 herausgelesen. Der Anwalt Gondorfs erklärte dass sein Mandant dies so verstanden habe, dass wenn er 17 Spiele mache, sich der Vertrag dann verlängere „zu gleichen Konditionen“.
Der KSC Anwalt erwiderte, dass wenn es um eine unendliche Verlängerung gehe , dann die Konditionen ja nicht so drin stehen dürften.
Wenn man eine Klausel mache dann müsse das klar sein.

Auch Michael Becker erklärte es sei von vornherein klar gewesen, dass die w nur um maximal zwei Jahre gegangen sei. Denn der Beirat hatte nicht abstimmen müssen darüber. Dies wären aber interne Probleme, erwiderte Gondorfs Anwalt.

Neuer Kontrakt? Verhandlungen

Wieso habe man über einen neuen Vertrag verhandelt wenn doch die Meinung über eine automatische Verlängerung da gewesen wäre? Fragte Richter Menn. Das sei normal so Gondorf Anwalt. Vielmehr habe der Ex KSC Kapitän reagiert als die Anfrage kam und man habe ihn in Richtung Karriereende manövriert, so der Anwalt. „Das war nicht geschickt.“ Aber es gab ein „Störgefühl“ bei Gondorf.

Der Richter hakte ein , wieso Gondorf nicht gesagt hatte dass er nicht verhandeln müsse weil der Vertrag sich doch verlängere. Sein Anwalt erklärte, das sei nicht möglich gewesen, weil ja noch viel passieren hätte können und die 17 Spiele noch nicht erreicht waren.
Der KSC Anwalt antwortete dass es für ihn keinen Sinn mache, dass Gondorf damals verhandelt habe obwohl er davon hätte ausgehen müssen dass das Gehalt niedriger würde. Gondorfs Anwalt jedoch sagte dass er reagiert habe.

Sebastian Freis sagte dass bei allen Gespräche mit Gondorf „beiderseitige Auffassung“ war dass ab 1.7.2024 kein Vertrag mehr bestehe und man weiter zusammenarbeiten wolle. Auch nach erreichen der 17 Spiele sei „nie“ zur Sprache gekommen dass der Vertrag sich verlängere, so Freis.

Keine gütliche Einigung

Richter Menn fragte ob es die Möglichkeit einer gütlichen Einigung gäbe. Der KSC zahle gerne an das NLZ aber ansonsten lasse er sich nicht über Spenden „erpressen“ so der KSC Anwalt. Wahrend Gondorfs Anwalt erklärte dass es nicht um Geldgier gehe sondern das Geld gespendet würde und das auch gleich schriftlich festgelegt würde.

Menn erklärte dass die Gerichtskosten rund 3000 Euro betragen. Diese sollte man lieber ans Kinderhospiz spenden statt an das NLZ denn das sei rechte Tasche linke Tasche für den KSC.‚ so Richter Menn.
Gondorf erwiderte darauf 50.000 Euro an das Kinderhospiz und man sei fertig. Das Vertragsverhältnis sei dann am 30.6.2024 beendet.
Becker erwiderte dass der KSC und auch die Ultras keine Spende wollten, aber auf dem Rücken des Kinderhospizes auszutragen bringe nichts.
nachdem keine Einigung gefunden wurde erklärte der Richter: „eine gütliche Einigung ist nicht möglich“. Streitwert ist 126.000 Euro.

Spende?

Gondorf hatte angekündigt, im Falle eines Sieges, das Geld zu spenden. Die KSC-Anhänger hatten darauf am Spiel gegen Düsseldorf reagiert.

“rechtlich hat dies keine Bewandtnis“, so der Richter zum Spendeangebot. Einen Einfluss auf das Ergebnis habe dies nicht.

Gondorf hatte über seinen Anwalt fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Die Klausel „Bei mindestens 17 Einsätzen … in der Saison 2022/2023 verlängert sich der vorliegende Lizenzspielervertrag automatisch um eine weitere Saison – mithin mit einer Laufzeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024 – mit denselben Konditionen wie im Rahmen des vorliegenden Vertrages…“ führte Gondorf in der Klage an.

„Der Spieler argumentiert, dass zu „denselben Konditionen“ auch die Verlängerungsregelung selbst gehöre. Weil er in der Saison 2023/2024 insgesamt 28-mal eingesetzt wurde, habe sich der Vertrag nochmals verlängert, mindestens bis zum 30. Juni 2025.“ so die Klage Gondorfs.