KSC-Stadion: Gemeinderat stimmt über raumordnerischen Vertrag ab
Karlsruhe (mia/ps). Am Dienstag, 30. Juni, kann der nächste Schritt in Sachen neues Stadion für den Karlsruher SC gemacht werden. Dann wird der Gemeinderat um die Zustimmung zum „Abschluss des Raumordnerischen Vertrages Wildparkstadion gebeten“ und ebnet damit den Weg für das Stadion, in dem der KSC spielen soll.
Für den Neubau des Wildparkstadions mit einer entsprechenden Infrastruktur muss ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Zusätzlich gibt es Vorgaben und teilweise Restriktionen aus dem übergeordneten Regionalplan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein. Das Planungskonzept stimmt mit den Darstellungen des Regionalplanes teilweise nicht überein und ist somit nicht aus dem Regionalplan entwickelt.
Das Planungskonzept für das Stadion für den KSC mit der entsprechenden Infrastruktur sieht folgende Punkte vor:
– Das Wildparkstadion soll an gleicher Stelle einen Neubau erhalten.
– Auf der Fläche des Birkenparkplatzes im Nordosten des Wildparkstadions soll Planungsrecht für eine Parkpalette geschaffen werden.
– Auf der Fläche der bestehenden Tennisplätze – südöstlich des Wildparkstadions – soll Planungsrecht für eine weitere Parkpalette (Hospitality) geschaffen werden. Die genaue Position dieser Parkpalette kann aufgrund der Planungssituation aber noch nicht endgültig festgelegt werden. Deswegen sollen im Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan und im Regionalplan beide Varianten der Positionierung möglich sein.
– Im Norden des Wildparkstadions soll auf der Fläche der derzeitigen Spielstätte der zweiten Mannschaft des KSC ein Busparkplatz für die Gästefans entstehen.
– Die Spielstätte der zweiten Mannschaft soll auf dem an den Busparkplatz angrenzenden Trainingsplatz entstehen. Hier soll das Planungsrecht auch ein mögliches regionalligataugliches Stadion zulassen.
– Zwischen den bereits bestehenden Trainingsplätzen im Südwesten des Wildparkstadions sollen die ebenfalls bestehenden Gebäude der Sporthalle und des Leistungszentrums erhalten und mit Erweiterungsmöglichkeit planerisch gesichert werden.
– Im Süden des Plangebietes, auf der Fläche des derzeitigen Kompostplatzes und eines Sportplatzes des KIT, sollen weitere Trainingsplätze für den KSC geschaffen werden.
– Die Waldfläche um die „Biberburg“ herum bleibt erhalten.
Folgende Eckpunkte werden festgelegt:
– Die Siedlungsfläche wird im Regionalplan auf die geplanten Flächen für Parkpaletten verschoben. Die Flächen der „Biberburg“, des Kompostplatzes und des Sportplatzes des KIT werden nicht mehr als Siedlungsfläche dargestellt.
– Die Flächen des Birkenparkplatzes, des Busparkplatzes der Gästefans und der Spielstätte der zweiten Mannschaft des KSC werden im Regionalplan aus dem Regionalen Grünzug herausgenommen. Dafür werden die Flächen der „Biberburg“, des Kompostplatzes und des Sportplatzes des KIT zukünftig mit in den Regionalen Grünzug hereingenommen. Die dort zum Teil geplanten neuen Nutzungen durch Trainingsplätze des KSC sind im Regionalen Grünzug zulässig.
– Die Flächen des Wildparkstadions, des geplanten Busparkplatzes der Gästefans, der geplanten Spielstätte der zweiten Mannschaft, der bestehenden Turnhalle und dem Leistungszentrum werden zukünftig als weiße Fläche im Regionalplan dargestellt und geben keine Vorgaben für diesen Bereich.
– Der Adenauerring wird im Plangebiet auch künftig mit zwei mal zwei Fahrspuren geführt, um die im Regionalplan dargestellte Planungsvariante der Nordtangente sicherzustellen.
Ergänzende Erläuterungen Seite 4
– Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan folgendermaßen überplant: Die überbaubaren Bereiche bzw. die Bereiche mit vorhandenen Gebäuden werden als Sonderbaufläche (orange) dargestellt. Sportflächen, Parkplätze und andere Freiflächen werden als Grünfläche dargestellt.
– Die Inanspruchnahme des FFH-Gebietes Hardtwald wird vermieden.
– Weitere Inanspruchnahme des Regionalen Grünzuges, westlich der Friedrichstaler Allee, ist aufgrund der regionalplanerischen Festsetzungen nicht möglich.
Vertragspartner sind der Regionalverband Mittlerer Oberrhein und die Stadt Karlsruhe. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird den Raumordnerischen Vertrag als „gesehen“ mit ab-zeichnen. Nach einem zustimmenden Beschluss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe wird der Regionalverband den Raumordnerischen Vertrag in seinem Planungsausschuss beschließen lassen.