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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

KSC-Supporters wehren sich gegen „Nacktkontrollen“

Karlsruhe (mia/ps). Wie von abseits-ka berichtet, hatte es beim Spiel des Karlsruher SC gegen den SV Sandhausen Durchsuchungszelte für KSC-Fans gegeben.  In einer Pressemeldung erheben die Supporters Karlsruher Vorwürfe wegen „Nackt- und Ganzkörperkontrollen“, die in diesen Zelten durchgeführt werden sollten.

„Die Polizei Mannheim sprach hierbei, bspw. gegenüber Sport1, von „intensiveren Kontrollen“, die sich als nichts anderes als sogenannte Nackt- oder Ganzkörperkontrollen herausgestellt haben“, so die Supporters.

„Auch die Würde eines Fußballfans ist unanTASTBAR. Darum ist diese Art der Kontrolle für uns in keinster Weise akzeptabel“, heißt es weiter in der Meldung. Die Ultras hatten diese Art der Kontrollen nicht akzeptieren wollen und waren nach Karlsruhe abgereist und sahen nicht das 0:4-Debakel, sondern den 2:0-Sieg der U23 des KSC.

„Der SV Sandhausen als Hausherr erlaubte, dass auf deren privatem Gelände entsprechende Nacktkontrollen durch den Sicherheitsdienst erfolgten. Dem Fanprojekt Karlsruhe sowie uns als Supporters liegen hierfür mehrere Berichte betroffener Personen vor beziehungsweise wir selbst waren nah am Ort des Geschehens. Willkürlich wurden einzelne Personen („Kind & Kegel“) nach den normalen Einlasskontrollen herausgezogen und in den aufgebauten Zelten der Ganzkörperkontrolle unterzogen“, erklären die Supporters hierzu weiter.

Die Rahmenbedingungen seien nicht gegeben gewesen. So habe man sich mit fremden Personen zusammen in den „nicht blickdichten Zelten“, entkleiden müssen, beklagt der offizielle KSC-Fan-Dachverband die Maßnahmen. „In Einzelfällen liegen uns Beschwerden vor, bei denen sich die Kontrolle bis in den Intimbereich bewegte. Eine Aufklärung der Betroffenen über deren Rechte erfolgte nicht. Für uns sind Ganzkörperkontrollen ein rechtswidriger, massiver Eingriff in die persönlichen Grundrechte.“

So prüfen die Supporters aktuell nach eigenen Angaben, „Möglichkeiten rechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen und rufen in diesem Zusammenhang die von den Ganzkörperkontrollen betroffenen Personen dazu auf, sich juristischen Rat einzuholen und vor allem sich offiziell beim SV Sandhausen sowie dem Verband (DFB/DFL) zu beschweren. Gerne stehen auch die Sozialarbeiter des Fanprojektes sowie wir als offizieller Dachverband beratend zur Verfügung“, erklären sie.

Nacktkontrollen und Verbot von Fan-Schals

„Selbst die Justiz spricht in Urteilen zu Nacktkontrollen gegenüber Fußballfans (Bsp: Urteil OVG Saarland 3R9/06 6K74/05) von einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit. Den anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem bspw. die Polizei verpflichtet ist, können wir hierbei ebenfalls nicht erkennen. Dienen solche Ermittlungsmethoden dem Grunde nach der Verhinderung schwerster Straftaten wie Terrorismus“, so die Meldung weiter.

Zudem habe der SV Sandhausen auch Fahnen, Schals und weitere Fanutensilien des KSC verboten. „Denn selbst Kleinkindern wurde die Mitnahme von KSC-Fahnen vor Ort untersagt, was von mangelndem Fingerspitzengefühl des Ordnungsdienstes zeugt. Am Ende war somit nicht nur das Ergebnis und das Auftreten der Mannschaft, sondern das gesamte Fußballerlebnis auf und neben dem Platz mehr als indiskutabel“, sagt der Supporters-Vorstand.