abseits-ka

Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

KSC-Bescheid positiv? – DFL vergibt Zweitliga-Lizenzen

Karlsruhe/Frankfurt (ps/mia). Die DFL Deutsche Fußball Liga hat am Donnerstag erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2018/19 getroffen. Auch der Karlsruher SC hatte die Lizenzunterlagen für die Zweite Liga abgegeben. Sowohl dem KSC, als auch den anderen 47 Bewerbern für die Erste und Zweite Liga wurde ein positiver Bescheid zugestellt.

Einige Clubs müssen aber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten. Andere Vereine erhielten die Lizenz unter Auflagen. Ob der KSC zu den Teams zählt, die noch Auflagen erfüllen müssen, ist offen. Bisher hatten die Karlsruher fast jede Spielzeit Auflagen oder Bedingungen zu erfüllen.

Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen. Anfang Mai folgt die zweite Entscheidung der DFL. Anschließend bleiben betroffenen Clubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Helmut Hack, 2. Vizepräsident des DFL-Präsidiums, die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über zweite Beschwerden entscheidet. Anfang Juni trifft der Lizenzierungsausschuss die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenz.

[adrotate banner=“47″]

[adrotate banner=“49″]

[adrotate banner=“53″]

 

Zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs überprüft die DFL satzungsgemäß neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Hierzu kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2018/19 eingehalten werden müssen.