Wechselperiode II endet am 02. Februar
Karlsruhe (ps). Genau wie bei den Fußballprofis der Bundesligen endet auch für Vertragsspieler und Amateure der dritten Ligen abwärts bis zur Kreisklasse C die Wechselperiode II am Montag, 02. Februar 2015 um 23.59 Uhr.
Einbezogen in diese Regelung sind zudem auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (1996) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1998). Um bei rechtzeitiger Abmeldung und im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktspiele zu erhalten, müssen der Passstelle beim Badischen Fußballverband vor 24 Uhr am Montagabend alle erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen. Bei einem Vereinswechsel sind das der Antrag auf Vereinswechsel und der Spielerpass mit Abmeldung spätestens zum 31.12.2014. Auch eine nachträgliche Freigabe kann zur Terminwahrung bis 02. Februar vor 24 Uhr per Fax an die Nummer 0721/40904-341 übermittelt werden. Die Originale sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Die meisten Passangelegenheiten können auch bequem und schnell online über das DFBnet abgewickelt werden. Die Originalunterlagen müssen dann nicht zusätzlich eingereicht werden.
Auch bei Wechsel eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Diese muss in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der Spieler entweder online oder durch Einsendung des ausgefüllten Spielerpasses abgemeldet werden. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung mussten bis spätestens 31.12.14 erfolgt sein, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein muss der aktuelle Vertrag bis spätestens 31.01.15 aufgelöst und eingereicht werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.15 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis zum Fristende am 02. Februar eingereicht werden.
Nicht betroffen von diesen Regelungen sind im Nachwuchsbereich bei den Jungen die Jahrgänge 1997 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 1999 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Punktspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.