Hausverbote: KSC reagiert auf „Fan“-Ausschreitungen – Ermittlungen des DFB
Karlsruhe (ps/mia). Der Karlsruher SC zieht aus den Vorfällen rund um die Partie gegen RB Leipzig Konsequenzen und ergreift bereits bezüglich des bevorstehenden Heimspiels des KSC gegen den 1. FC Kaiserslautern konkrete Maßnahmen. Da der Kontrollausschuss des DFB ermittelt, muss der KSC bis 20. März eine Stellungnahme zu den Vorkommnissen abgeben.
1. Der KSC distanziert sich von beleidigenden Schriftbannern und beleidigenden Schmähgesängen im Stadion. Der Verein untersagt deshalb für die nächsten drei Spiele das Zeigen von Schriftbannern im Stadion. Dieses Bannerverbot ist die Reaktion darauf, dass genehmigte Banner entgegen den Vereinbarungen abgeändert wurden beziehungsweise zusätzliche Banner ins Stadion geschleust wurden und die aktive Fanszene somit Absprachen und Regularien nicht eingehalten hat.
KSC lässt sich nicht erpressen
2. Das Blockieren der Torausfahrt hinter der Haupttribüne, das Androhen von Gewalt mit dem Ziel, ein Trikot herauszupressen und das Werfen von Farbbeuteln sind nicht hinnehmbare Exzesse von Teilen der aktiven Fanszene. Insoweit hat der KSC von der Polizei Berichte angefordert, um die Personalien der Täter festzustellen und weitere Maßnahmen zu ergreifen. Den KSC-Mitarbeitern wurde intern klar kommuniziert, dass eine derartige Aktion wie die Herausgabe eines Trikots nicht mehr vorkommen darf und der Verein sich in keiner Weise erpressen lässt. Der KSC wird das Fanprojekt auffordern zu veranlassen, das Trikot dem Verein zurückzugeben.
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3. Das Auftauchen von 30 Personen aus der aktiven Karlsruher Fanszene vor dem Mannschaftshotel von RB Leipzig in Herxheim-Hayna und der vom Hotelier verhinderte Versuch von zwei Personen, sich im Eingangsbereich Zutritt zum Hotel zu verschaffen, wird vom KSC ebenso verurteilt. Derartige Provokationen und Einschüchterungen hält der Verein für kriminell, sie stellen einen absoluten und nicht akzeptablen Tabubruch dar. Auch hier hat der KSC die Polizei aufgefordert, festgestellte Personen mitzuteilen, damit Maßnahmen getroffen werden können.
14 Tageshausverbote
4. Der KSC übt sein Hausrecht für das Wildparkstadion aus und erteilt insgesamt 14 Personen für das kommende Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern ein Tageshausverbot. Dies betrifft acht Personen aus der Anhängerschaft des 1. FC Kaiserslautern, gegen die bereits von der Stadt Karlsruhe für das anstehende Südwestderby ein Aufenthaltsverbot für die Stadt Karlsruhe erteilt wurde. Außerdem wird für sechs Mitglieder der Karlsruher Fanszene ein Tageshausverbot ausgesprochen, gegen die die Ermittlungsverfahren wegen der Vorkommnisse beim Spiel in Kaiserslautern laufen, als es nach Spielende auf der Südtribüne zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kam.
5. Der KSC prüft derzeit die Einleitung von Vereinsausschlussverfahren gegen mehrere Personen.
6.Der KSC wird mit der Bereitschaftspolizei einen Workshop durchführen und seine mit den Themen Sicherheit und Ordnung betrauten Mitarbeiter vertiefend schulen lassen.