Hygienekonzept für die bfv-Vereine
Karlsruhe/Stuttgart/Freiburg. Mit der ab 1. Juli 2020 gültigen „Corona-Verordnung Sport“ ist das Trainieren und Fußballspielen in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Voraussetzung ist die Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen. Die Fußballverbände in Baden-Württemberg unterstützen ihre Vereine bei der Erstellung des erforderlichen Hygienekonzeptes.
Einen entsprechenden Entwurf haben der Badische, Südbadische und Württembergische Fußballverband in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erarbeitet und den Fußballvereinen bereits zur Verfügung gestellt. Diesen müssen die Clubs auf ihre Gegebenheiten und lokalen Vorgaben vor Ort anpassen und im Verein umsetzen. Weiterhin stellen die Verbände Plakate zur Verfügung, mit deren Hilfe den SpielerInnen und ZuschauerInnen auf dem Sportgelände die wichtigsten Verhaltensregeln kenntlich gemacht werden können, sowie weitere Infos, Checklisten und Vorlagen.
„Das Hygienekonzept ist eine Vorgabe des Landes Baden-Württemberg, die zwingend eingehalten werden muss!“, appelliert bfv-Vizepräsident Spielbetrieb Rüdiger Heiß: „Der Fußball muss verantwortlich und vorbildhaft handeln. Wir können uns glücklich schätzen, dass Fußballspielen wieder erlaubt ist und dürfen das keinesfalls aufs Spiel setzen. Gesundheitsschutz steht über allem, aber auch für einen möglichst reibungslosen Saisonverlauf ist es grundlegend, dass die positive Entwicklung der Pandemie nicht gefährdet wird. Dabei unterstützen wir unsere Vereine bestmöglich.“
Alle Dokumente und Informationen gibt es auf www.badfv.de/coronavirus.