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Corona-Lockdown: Ab Montag ruht der Amateursport

Bild von Hans Braxmeier/Pixabay

Karlsruhe (mia). Eine kurze Zeit war auf den Sportplätzen und in den Sporthallen nahezu alles fast normal. Aber die zweite Corona-Welle sorgt nun dafür, dass ab Montag, 2. November, der Liga- sowie der Trainingsbetrieb im Amateursport ausgesetzt wird.

In der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde am Mittwoch verfügt, dass Sport- und Freizeiteinrichtungen ab Montag bis Ende November geschlossen werden müssen und der Amateursportbetrieb sowie das Training in Gruppen untersagt sind.

Für den Profisport und dessen Trainingsbetrieb gilt das nicht. Allerdings ist der Profisport ab Montag nur noch ohne Zuschauer möglich.

Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:

  • Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, etwa Indoor-Spielplätze, Escape Rooms, Laser-Tags etc.
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Profisportsveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen