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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

Spielbetrieb wird auch bei steigenden Inzidenzen fortgesetzt

Bild von Capri23auto auf Pixabay

Karlsruhe (bfv/wfv). Angesichts steigender Corona-Fallzahlen haben die Fußballverbände in Baden-Württemberg Festlegungen für den Saisonstart 2021/22 getroffen: Auch bei 7-Tage-Inzidenzen über 35 soll der Spielbetrieb nicht unterbrochen werden, auch wenn das Fußballspielen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg dann nur noch mit 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erlaubt ist.

Eine neuerliche Unterbrechung bzw. Aussetzung des Spielbetriebs steht nicht zur Diskussion, so die einhellige Auffassung. Rüdiger Heiß, Vizepräsident Spielbetrieb beim Badischen Fußballverband: „Es ist nicht nur unser Auftrag als Verband, sondern auch der sehnliche Wunsch der Vereine, endlich wieder einen verlässlichen Spielbetrieb zu haben. Solange es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben, wollen wir diesen auch gewährleisten.“

In allen vier Inzidenzstufen ist nach der aktuellen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg ein umfänglicher Trainings- und Spielbetrieb möglich. Ab Inzidenzstufe 3 (Inzidenz über 35) ist ein 3G-Nachweis erforderlich, ab Inzidenzstufe 4 (Inzidenz über 50) ist die Zahl der Sportler*innen zudem auf 25 Personen im Freien limitiert, jedoch werden Genesene und vollständig Geimpfte nicht zur Personenzahl hinzugezählt.

Aktuell gelten in allen baden-württembergischen Stadt- oder Landkreis die Inzidenzstufen 1 oder 2, mancherorts lagen Kreise jedoch schon über der Inzidenz-Grenze von 35. Eine neue Sachlage könnte sich bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August bzw. mit Außerkrafttreten der aktuellen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg zum 23. August ergeben. Die Maßgabe, dass der Spielbetrieb laufen soll, solange er erlaubt ist, bleibt aber bestehen.

Insbesondere die Heimvereine stehen in der Verantwortung

Bei Inzidenzen von über 35 und der damit verbundenen Nachweispflicht von Spieler*innen und Zuschauer*innen steht der gastgebende Verein als Ausrichter und Hausrechtsinhaber in der Verantwortung, dass Personen ohne 3G-Nachweis der Zutritt zum Sportgelände verwehrt bleibt. Dies gilt nicht nur für Zuschauer*innen, sondern für alle Personen. Deshalb appellieren wir dringend an alle Gastvereine, dass diese ihre Spieler*innen ggf vor der Anreise zum Spiel. auf die behördlichen Vorgaben aufmerksam machen, um so unnötige Diskussionen unmittelbar vor dem Spiel zu vermeiden. Die Anwendung eines Selbsttests kann jedoch auch vor Ort von einem Vereinsvertreter überwacht und bestätigt werden. Eine Vorlage für ein solches Bestätigungsformular steht auf www.badfv.de/coronavirus zum Download bereit.

Natürlich ist die Durchführung von Spieltagen bei Inzidenzen über 35 mit einem erhöhten Aufwand verbunden, jedoch nicht in einem Maße, der eine Unterbrechung des Spielbetriebs rechtfertigt, meint bfv-Spielbetriebsleiter Felix Wiedemann: „Mit einer hohen Impfrate sinkt gleichzeitig die Zahl derer, die getestet werden müssten. Wir appellieren daher an alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt, sich impfen zu lassen. Wer sich impfen lässt, übernimmt Verantwortung für sich selbst, für seine Mitmenschen und damit auch für den Vereinssport.“

Schulen haben den im Präsenzunterricht einbezogenen Schüler*innen in jeder Schulwoche zwei COVID-19-Schnelltests anzubieten und auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis auszustellen. Dieses hat 60 Stunden Gültigkeit, sodass der Großteil der Vereinsaktivitäten über die Schultestungen abgedeckt ist.

Der organisatorische Zusatzaufwand für den Heimverein ist bei Inzidenzen über 35 zwar gegeben, aber in einem zumutbaren Rahmen: Ein geordneter Einlass ist ohnehin von Nöten, da die Erfassung der Kontaktdaten aller auf dem Sportgelände anwesenden Personen laut Corona-Verordnung verpflichtend ist – unabhängig von der Inzidenz. Ein gemeinsamer Leitfaden der baden-württembergischen Fußballverbände soll die Vereine auch künftig bei der Organisation von Spieltagen unterstützen und auf die wichtigsten Punkte hinweisen.

Klare Regelungen für Spielabsetzungen

Für den Umgang mit Verdachtsfällen und infizierten Personen wird es klare und einheitliche Regelungen geben. Im Verdachtsfall muss sich die betroffene Person bzw. Mannschaft umgehend testen (lassen) und bis zu einem negativen Ergebnis vom Trainings- und Spielbetrieb fernhalten. Die Verbände haben jeweils Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein Spiel abgesetzt wird. Sollte sich eine Mannschaft in Quarantäne begeben müssen, so wird ausreichend Zeit bis zum Wiedereinstieg gewährt. Nähere Informationen dazu folgen noch.