21.352 Passangelegenheiten in der Wechselperiode I abgewickelt
Karlsruhe (ps). Am 31. August pünktlich um 24 Uhr schloss das erste Fenster für Vereinswechsel in der Saison 2015/16. Die Mitarbeiter in der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bearbeiteten in der Zeit vom 01.06.15 bis zum Stichtag zwischen 300-500 Anträge täglich.
Für „die Drei aus der Passstelle“ bedeuten die Wechselperioden jedes Jahr zwei Mal Hochbetrieb. Jeder einzelne Antrag muss geprüft, erfasst, gedruckt und verschickt werden. Dabei wird grundsätzlich die selbst gesetzte Maßgabe, eingehende Anträge immer am gleichen Tag abzuwickeln, eingehalten.
Für Erleichterung sorgt glücklicherweise das DFBnet, über das die Anträge online abgewickelt werden können. Das Modul „Pass-Online“ nutzen mittlerweile 606 (87%) der Vereine und wickelten in dieser Wechselperiode 14.480 Anträge auf dem für alle Seiten einfacheren und schnelleren Weg ab. „Wir hoffen, dass bis zur nächsten Wechselperiode alle Vereine auf den Online-Weg umsteigen, es fehlen jetzt nur noch sehr wenige Vereine“, sagt Timo Goldschmitt aus der Passstelle.
Zur Abwicklung der Anträge kommen noch unzählige Anfragen per Telefon und Email täglich hinzu, und auch persönlich schauen einige Vereinsvertreter gerne vorbei. Christina Arend verrät: „Würden wir keine eingeschränkten Telefonzeiten haben, würde es allerdings sehr schwierig sein, den Vereinen den Service zu bieten, tagesgleich alles bearbeiten zu können. Und doch können wir jeden Abend stolz sein, dass bis auf die letzte Mail und letzten Antrag alles erledigt ist.“
Für die Auszubildende Julia Klett ist die Wechselperiode der Fixpunkt in ihrer Ausbildung. Durchläuft sie sonst alle Abteilungen der bfv-Geschäftsstelle, bezieht sie immer, wenn sich das Wechselfenster öffnet, ihren Arbeitsplatz in der Passstelle und packt tatkräftig mit an.
Natürlich endet die Arbeit in der Passstelle nicht nach der Wechselperiode, denn Gastspielanträge, Erstausstellungen, Duplikate, vorzeitige Aktivenspielrechte und Zweitspielrechte sind das ganze Jahr über möglich. Und auch bis zur Wechselperiode II, die am 01.01.2016 beginnt, ist es ja gar nicht mehr so lange hin.