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DFB beschließt umfassende Änderungen der Spiel- und Jugendordnung

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) nimmt aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Spielbetrieb umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vor. Das vom DFB-Vorstand beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet neben einem vorübergehend veränderten Vorgehen bei Insolvenzfällen unter anderem die Möglichkeit, zeitliche Veränderungen für das Ende der Spielzeit 2019/2020 und den Beginn der Saison 2020/2021 vorzunehmen. In diesem Zuge können die zuständigen Verbände weitere Regularien passend angleichen, beispielsweise zu Spielberechtigungen, Wechselfristen oder Vertragsspielerinnen und -spielern.

Die beschlossenen Änderungen sind bis zum 30. Juni 2021 gültig. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten. Es handelt sich um einen der weitreichendsten Eingriffe in die Spielordnung und Jugendordnung in der Geschichte des DFB.

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: “Wir haben mit diesem Beschluss einen großen und sehr wichtigen Schritt gemacht. Mein Dank gilt allen Beteiligten für die schnelle und gleichzeitig sorgfältige Umsetzung. Die Erarbeitung folgte zwei übergeordneten Zielsetzungen: Zum einen ging es um größtmögliche Flexibilität in der aktuellen Krisensituation, zum anderen um Erleichterungen für die Vereine. Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die nächsten Herausforderungen in dieser besonderen Zeit anzugehen.”

Dr. Rainer Koch, als 1. DFB-Vizepräsident Amateure auch zuständig für Recht und Satzungsfragen, sagt: “Die Covid-19-Pandemie hat den Spielbetrieb auf weiterhin unbestimmte Zeit stillgelegt. Das Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren.”

Der Grundsatz, dass ein Spieljahr zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet, ist für die nächsten 15 Monate aufgehoben. Koch: “Das bedeutet, die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen.”

Dies hat gleichzeitig Auswirkungen auf Spielberechtigungen, Wechselperioden, das Aufrücken in höhere Altersklassen im Jugendbereich sowie auf Verträge von Vertragsspielerinnen und Vertragsspielern oder Abmeldefristen für Amateurspielerinnen und Amateurspieler. All diese Bereiche können ebenfalls angepasst werden, sollten sich Ende und Anfang der Spieljahre 2019/2020 und 2020/2021 verschieben.

Auch die Regelung, wonach ein Amateur den Verein ohne Zustimmung des abgebenden Klubs sofort wechseln kann, sobald er mindestens ein halbes Jahr kein Spiel bestritten hat, ist modifiziert worden. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Krise kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist nicht berücksichtigt werden.

Ein weiterer Kernpunkt des Maßnahmenpakets betrifft die Handhabung von Insolvenzfällen. Bislang galt: Wenn ein Verein der 3. Liga, der Regionalliga der Männer, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellte, bekam er neun Punkte in den Männer-Spielklassen beziehungsweise sechs Punkte in den Frauen-Spielklassen in der betreffenden Saison abgezogen. Diese Bestimmung ist für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gelockert worden. Bei Stellung eines Insolvenzantrags während der laufenden Saison wird kein Punktabzug in den genannten Wettbewerben verhängt. Tritt der Fall in der Saison 2020/2021 ein, werden in den Spielklassen der Männer dem jeweiligen Klub drei Punkte abgezogen, in den Frauen-Spielklassen wären es zwei Zähler.

Für Spielklassen unterhalb der Regionalliga der Männer und 2. Frauen-Bundesliga besagen die Statuten, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens mangels Masse die klassenhöchste Mannschaft des Vereins automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt wird und als Absteiger feststeht. Von dieser Regelung können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun abweichende Regelungen für ihre Spielklassen treffen – mit maximaler Gültigkeit bis 30. Juni 2021.