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Sport aus Karlsruhe und der Umgebung

Baden-Württembergischer Basketballverband klärt wegen neuer Corona-Verordnung auf

Bild von Jeff Juit auf Pixabay

Karlsruhe (mia/ps). Alle Sportarten sind von der Corona-Pandemie betroffen. Nachdem das Land Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung am Sonntag veröffentlicht hat, klären viele Sportverbände ihre Mitgliedsvereine auf, was das nun für ihren Sport bedeutet. So auch der Basketballverband Baden-Württemberg e.V. (BBW).

So hat der BBW auf seiner Homepage Informationen zum Spielbetrieb in Baden-Württemberg veröffentlicht, um den vereinen die UNsicherheit zu nehmen und für Klarheit zu schaffen.

Die verordnung der Landesregierung regelt unter anderem, dass Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen untersagt sind.

„Jedoch ermächtigt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im § 16, Abs. 5 das Kultus- und Sozialministerium eigene Verordnungen für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten, sowie die Durchführung sportlicher Wettkämpfe zu erlassen. Auf Basis von § 15 der allgemeinen Corona Verordnung sind die unter § 16 genannten Regelungen vorrangig zu beachten.“

Das bedeutet, dass für den Sportbetrieb die Corona-Verordnung Sport mit Veröffentlichungsdatum vom 8. Oktober 2020 gültig ist und besagt, dass der „Trainingsbetrieb auch mit mehr als 10 Personen durchgeführt werden kann, sofern dies für die Durchführung des Trainings in der betroffenen Sportart notwendig ist. Dies ist aus Sicht des BBW im Basketballsport gegeben“, so die Veröffentlichung des BBW vom Mittwoch.

„Somit gilt für den Basketballsport bis zur Veröffentlichung einer neuen Corona-Verordnung Sport, dass sowohl Trainings- wie auch Spielbetrieb möglich sind.“

„Die am Dienstag, den 20. Oktober 2020, veröffentlichte Regelung des BBW besagt, dass Vereine Spiele innerhalb des BBW kostenfrei verlegen können, sofern sie in der derzeitigen Situation nicht antreten möchten. Damit kommen wir dem Wunsch der Vereine nach, die derzeit aufgrund des Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Unsicherheit nicht antreten wollen. Jedoch gab und gibt es auch Vereine, die ihren Spielbetrieb so lange wie möglich auf Basis der Verordnungen des Landes aufrechterhalten wollen. Auch dem Wunsch dieser Vereine kommen wir mit den am Dienstag veröffentlichten Regelungen nach“, meldet der BBW seinen Mitgliedsvereinen.

Sobald es neue Entwicklungen gibt, werde der BBW auch seine Regelungen anpassen.