Wechselperiode II vom 1. Januar bis 1. Februar 2016
Karlsruhe (ps). Vertragsspieler und Amateure der dritten Ligen abwärts bis zur Kreisklasse C können in der Wechselperiode II ab dem 01. Januar 2016 Vereinswechsel vornehmen. Die Wechselfrist endet am Montag, 01. Februar 2015 um 24 Uhr. Abmeldungen müssen bis 30.12.2015 erfolgen, so die Pressemeldung des bfv.
Einbezogen in diese Regelung sind auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (1997) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1999). Bis zum Fristende müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes in der Sportschule Schöneck alle erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen, um bei rechtzeitiger Abmeldung und im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktspiele zu erhalten. Bei einem Vereinswechsel sind dies Antrag auf Vereinswechsel und der Spielerpass mit Abmeldung spätestens zum 31.12.2015. Eine nachträgliche Freigabe kann bis 01. Februar 24 Uhr zur Terminwahrung auch per Fax an die Nummer 0721/40904-341 übermittelt werden. Die Originale sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen.
Auch bei einem Wechsel eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Diese muss in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der Spieler entweder online oder durch Einsendung des ausgefüllten Spielerpasses abgemeldet werden. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens 31.12.2015 erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein muss die Vertragsauflösung bis spätestens 31.01.2016 eingereicht werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.2016 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 01.02.2016 eingereicht werden.
Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 1998 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2000 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Punktspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.
Passangelegenheiten online regeln
Seit nunmehr zwei Jahren können die meisten Passangelegenheiten auch online über das DFBnet abgewickelt werden, was das Prozedere für die Vereine erleichtert, da die Unterlagen nicht mehr an den Verband geschickt werden müssen und beschleunigt die Verfahren. Die Vorteile liegen auf der Hand, weshalb sich schon fast alle bfv-Vereine für den Online-Weg entschieden haben. Auf Grund dieser äußerst positiven Entwicklung hat der Verbandsvorstand bei seiner Sitzung im März dieses Jahres beschlossen, die Gebühren für online-Anträge konstant zu halten. Für postalische Anträge auf Spielberechtigungen wurden die Gebühren dagegen angehoben. Somit können alle Vereine weiterhin zu den bisher gültigen Konditionen ihre Anträge online an den bfv stellen.
Daraus ergeben sich beim Fußball-Spielbetrieb die nachfolgenden Gebühren für eine online- bzw. postalische Beantragung je Antragsart und Altersklasse mit Gültigkeit zum 01.01.2016:
Altersklasse Antragsart Online Postalisch
Herren/Frauen Erstmalige Spielgenehmigung 6,00 € 10,00 €
Vereinswechsel 22,00 € 34,00 €
Nachträgliche Freigabe 6,00 € 10,00 €
Personendatenänderung 6,00 € 10,00 €
Duplikat 6,00 € 10,00 €
Jugend Erstmalige Spielgenehmigung 6,00 € 10,00 €
Vereinswechsel 14,00 € 24,00 €
Nachträgliche Freigabe 6,00 € 10,00 €
Personendatenänderung 6,00 € 10,00 €
Duplikat 6,00 € 10,00 €
Gastspielgenehmigung 3,00 € 5,00 €