4200 Euro Geldstrafe für den KSC
Karlsruhe (ps). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens der KSC-Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt, so die Meldung des DFB-Sportgerichts.
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